Die ersten deutschen Patienten in Budapest

20.10.2020

Gute Nachrichten: Die ersten deutschen Patienten waren wieder in Budapest zur Zahnbehandlung!

Corona Einreise mit Sondergenehmigung

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir haben für Sie alle Informationen zusammengestellt, die aktuell wichtig sind. Im Folgenden erfahren Sie

  • wie sich die Corona-Situation in Ungarn derzeit darstellt,
  • wie Sie trotz geschlossener Grenzen zu uns zur Zahnbehandlung kommen können,
  • wie wir gemeinsam mit Ihnen die Einreise organisieren können und
  • welche Regularien bzgl. Quarantäne und Covid-19-Tests nach Ihrer Heimreise gelten.

Hinweis: Die Corona-Pandemie ist ein sehr dynamischer Prozess, weshalb sich die Lage und entsprechende Gesetze rund um Covid-19 jederzeit wieder ändern können. Daher bitten wir Sie, sich selbst über die aktuellen Richtlinien, Einreisebestimmungen sowie Quarantäne-Verordnungen in Ihrer Heimat zu informieren, bevor Sie eine Reise zu uns nach Ungarn antreten. Bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt erfahren Sie auch, ob Sie mittels einem im Ungarn vor der Heimreise gemachtem, negativem PCR-Test die Quarantänepflicht in Deutschland nach Ihrer Rückkehr umgehen können.

Als Zahnklinik stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur derzeitigen Situation sowie Einreiseregelungen zur Verfügung. Sollte es bei Ihrer Einreise zu Problemen kommen, liegt dies jedoch nicht in unserer Verantwortung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Einreise: Wie ist die Lage in Ungarn?

Die Corona-Pandemie hat im Herbst derart an Fahrt aufgenommen, dass die Regierung Ungarns beschlossen hat, die seit Anfang September 2020 gültige Grenzschließung für alle nicht-ungarischen Staatsbürger bis voraussichtlich 1. März 2021 auszuweiten. Wie die Einreise für Ausländer dennoch möglich ist, soll im Folgenden erklärt werden.

Aktuelle Zahlen zur Covid-19-Situation in Ungarn

Die neusten Daten und Zahlen zur Corona-Lage können Sie unter http://abouthungary.hu einsehen.

Ausnahmen vom Einreiseverbot

Dank Sondergenehmigung ist die Einreise nach Ungarn dennoch möglich. Gemeinsam mit Ihnen können wir diese beantragen. Die derzeitigen Sonderregelungen sehen vor, dass jeder einreisen darf, der

  • im vergangenen halben Jahr eine Covid-19-Infektion hatte, was er bei der Einreise in englischer Sprache beweisen muss.
  • sich in Ungarn ärztlich behandeln lassen will. In diesem Fall können wir als Zahnklinik einen entsprechenden Nachweis für Sie ausstellen.

Zusätzlich zu den beschriebenen Bedingungen muss bei der ungarischen Polizei eine Sondergenehmigung beantragt werden. Gerne übernehmen wir für Sie alle notwendigen Formalitäten für die Beantragung, wenn Sie uns eine Vollmacht dafür zukommen lassen.

Mit der bewilligten Sondergenehmigung, die an der Grenze im Original vorzuzeigen ist, und nach kurzer Gesundheitsprüfung, die mittels Temperaturmessung den Verdacht auf eine Covid-19-Infektion ausschließt, können Sie nach Ungarn einreisen.

Anschließend stünde eine 10-tägige Quarantäne an, die jedoch vermieden bzw. stark beschränkt werden kann, wenn man nach Grenzübertritt ein negatives PCR-Testergebnis in englischer Sprache im Gepäck hat. Dieser Test muss in Deutschland mindestens 2 Tage vor der Abreise durchgeführt worden sein, darf aber nicht älter als 3 Tage sein.

Sofern Sie mit dem PKW anreisen, wird von den Behörden nach unseren bisherigen Erfahrungen dank dem mitgebrachten negativen PCR-Test keine Quarantäne verordnet. Sollte dies dennoch der Fall sein, organisieren und bezahlen wir einen zweiten PCR-Test für Sie nach Ihrer Ankunft in Budapest. Mit diesem zweiten negativen Testergebnis können wir eine Befreiung von der Quarantäne für Sie beantragen.

Wir raten Ihnen per Auto oder Bahn nach Ungarn zu reisen, da die Flugverbindungen derzeit stark reduziert wurden.

Nach erfolgreicher Zahnbehandlung können Sie wieder Ihre Heimreise antreten. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt über die aktuellen Quarantänebestimmungen. In der Regel müsste ein negativer Corona-Test, den Sie einen Tag vor Ihrer Abreise in Ungarn machen, eine Quarantäne nach Rückkehr in Deutschland aufheben. Diesen abschließenden Test organisieren und bezahlen selbstverständlich wir als Zahnklinik.

Angebot: Auto-Paket

Profitieren Sie von unserem Sonderangebot, indem Sie die Anreise mit Ihrem Auto oder per Bahn selbst organisieren. Sie bezahlen dann nur Ihre eigene Reise – die Reisekostenpauschale entfällt komplett. Wir buchen für Sie eine Unterkunft und tragen die gesamten Übernachtungskosten während der Dauer der Zahnbehandlung. Parkmöglichkeiten und -kosten besprechen wir mit Ihnen bei Ihrer Reiseplanung.

Im Folgenden haben wir alle wichtigen Informationen zu Quarantäneverordnungen und Testpflicht in Deutschland gesammelt. Außerdem haben wir noch einmal zusammengefasst, wie Sie die Einreise nach Ungarn ermöglichen können.

In 6 Schritten zu Ihrer Reise zu uns nach Budapest:

  1. Ausgefüllte Vollmacht an uns senden und Antrag auf Sondergenehmigung zur Einreise stellen. -> Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden mit Ihnen gemeinsam den Einreiseantrag stellen.
  2. Nach erhaltener Einreiserlaubnis einen SARS-CoV-2-PCR-Test im Heimatland machen
  3. Mit dem negativen SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis in englischer Sprache nach Ungarn fahren, wie empfohlen per Auto oder Bahn
  4. Bei (erwartungsgemäß unwahrscheinlich) angeordneter Quarantäne einen zweiten, für Sie kostenlosen SARS-CoV-2-PCR-Test durchführen lassen
  5. Zahnbehandlung in Budapest
  6. Bei Bedarf vor Ihrer Heimreise einen erneuten kostenlosen SARS-CoV-2-PCR-Test vornehmen lassen, um die Quarantäne in Deutschland nach Rückkehr mit einem negativen Testergebnis umgehen zu können. Bitte informieren Sie sich hierzu noch einmal bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Informationen zu Quarantäne und Testpflicht in Deutschland:

Nach unseren Informationen ist es aktuell möglich vor der Rückreise nach Deutschland einen PCR-Test zu machen, den wir für Sie organisieren und bezahlen, um mit diesem die Quarantäne daheim umgehen können. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland und können sich laufend ändern. Informieren Sie sich daher bitte immer vorab über die aktuellen Bestimmungen bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt!

Quellen:

Webseite: Auswärtiges Amt Deutschland

Webseite: Deutsches Bundesministerium für Gesundheit

Webseite: Bundesregierung Deutschland

Wir von der Sedlmeier-Dental-Zahnklinik blicken trotz der Corona-Krise hoffnungsvoll in die Zukunft und helfen Ihnen wie gewohnt bei allen Fragen und Sorgen gerne weiter.

Wir freuen uns auf ein baldiges und vor allem gesundes Wiedersehen!
Ihr Sedlmeier-Dental-Team

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