Fragen und Antworten rund um das Thema Zahnbehandlung in Ungarn

FAQ - Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Zahnbehandlung in Ungarn günstiger als in Deutschland?

In Deutschland unterliegen die Zahnärzte bei den mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbaren Leistungen strengen Preisvorgaben durch die Krankenkassen. Z.B. darf ein deutscher Zahnarzt bei einem Kassenpatienten für das Ziehen eines Zahnes ca. 15 Euro abrechnen, was für viele Zahnärzte so nicht rentabel ist. Da diese mit den Kassen abgerechneten Leistungen bei den meisten deutschen Zahnärzten den größten Teil ihrer Arbeit ausmachen, sind sie gezwungen sich bei Leistungen für Privatpatienten und den sogenannten IGel-Leistungen querzusubentionieren. Diese IGeL-Leistungen sind Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und wo die Zahnärzte somit frei in ihrer Preisgestaltung sind Hierzu zählen z.B. Implantatbehandlungen. Diese sind also daher so bepreist, daß die deutschen Zahnärzte trotz der niedrigen Preise für Leistungen, die von den Kassen gezahlt werden, wirtschaftlich überleben können. Ein Zahnarzt in Ungarn unterliegt diesen Kassenzwängen nicht. Wenn er sich auf ausländische Patienten spezialisiert hat, kommen diese auch nahezu ausschließlich zu großen prothetischen Behandlungen und daher können diese in Ungarn wesentlich günstiger angeboten werden. Außerdem sind in Ungarn auch die Verwaltunskosten und Steuern wesentlich niedriger als in Deutschland, was sich ebenfalls günstig auf die Preisgestaltung auswirkt.

So können die Leistungen bei gleichem Qualitätsstandard wie in einer gut ausgestatteten deutschen Praxis, aber - zu deutlich günstigeren Preisen durchgeführt werden und diese Preise werden von unserer Klinik an unsere Kunden weitergegeben.

Was muss vor einer Zahnbehandlung in Ungarn erledigt werden?

Zunächst benötige Sie von uns einen Kostenvoranschlag für eine oder mehrere Behandlungsvarianten, in dem sämtliche Leistungen inkl. Labor- und Materialkosten, sowie der Ablauf Ihrer Zahnbehandlung aufgeführt sind. Diesen erhalten Sie am Besten nach einem Zahn-Check, wir können Ihnen diesen aber auch erstellen, wenn Sie uns ein aktuelles Panoramaröntgenbild (nicht älter als 6 Monate) zusenden oder das Angebot eines Zahnarztes aus Ihrer Heimat. Als Patient haben Sie gegenüber Ihrem Heimatzahnarzt den Anspruch auf Herausgabe Ihres Röntgenbildes, welches Sie sich jederzeit ausleihen dürfen und es hinterher an Ihren Zahnarzt zurückgeben müssen. Auch wenn die Krankenkassen meist nur einen kleinen Teil der Behandlungkosten übernehmen ist Zahnersatz immer genehmigungspflichtig, damit dieser Teil übernommen wird. Deshalb müssen Sie in den meisten Fällen, bevor Sie Ihre Behandlung in Ungarn beginnen bei Ihrer Krankenkasse einen sogenannten Auslandsheil- und Kostenplan (AHKP) einreichen. Auch diesen erstellen wir Ihnen, sobald Sie sich für die gewünschte Behandlungsvariante entschieden haben.

Nachdem Sie Kostenvoranschlag und ggf. AHKP bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, teilt diese Ihnen mit, in welcher Höhe sie sich an den Zahnbehandlungskosten beteiligt. Dann kommen Sie nach Budapest zu Ihrer Zahnbehandlung und bezahlen diese vor Ort und erhalten eine Rechnung. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und diese erstattet Ihnen dann den vorher zugesagten Anteil.

Wie läuft die Reisebuchung ab?

Für Ihre Zahnbehandlung bieten wir Ihnen für eine Rundum-Sorglos-Pauschale von 349,- Euro¹ die Buchung von Hin- und Rückflug² und 4-Sterne-Hotel, sowie die komplette Kostenübernahme für Flug oder Zug sowie für das Hotel inkl. Frühstück für die gesamte Dauer Ihrer Zahnbehandlung an. Unsere freundlichen Mitarbeiter aus der Reiseabteilung nehmen hierzu die von Ihnen benötigten Daten telefonisch entgegen und stimmen mit Ihnen den Reisetermin ab, wobei wir versuchen, Ihre Terminwünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie erhalten umgehend Ihre Reisebestätigung mit Ihren Reisedaten in schriftlicher oder elektronischer Form. Flugbuchungen werden i.d.R. als elektronisches Ticket ausgestellt. D.h. Sie benötigen kein Ticket in Papierform, sondern checken gegen Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses und der Buchungsbestätigung am Check-in-Schalter am Flughafen ein.

Wie viel Geld läßt sich durch eine Behandlung in Ungarn sparen und welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Je größer die Zahnbehandlung in Ungarn ist, desto mehr läßt sich in der Regel im Vergleich zu Deutschland sparen. Je nach Art der Behandlung liegt die Ersparnis meist zwischen 40 und 70%. Allerdings muß hier auch überprüft werden, ob es um vergleichbare Behandlungen geht. Oftmals entscheiden sich unsere Patienten für eine Behandlung mit höherwertigeren Materialien (z.B. Zirkon-, anstelle von Metallkeramikkronen) und sparen selbst dann noch gegenüber der ursprünglich in Deutschland vorgeschlagenen Behandlung mit weniger hochwertigen Materialien. Anhand Ihre Kostenvoranschlages und dem von uns, wenn erforderlich erhaltenen Auslandsheil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, teilt diese Ihnen vor der Behandlung mit, welchen Anteil der Behandlung übernimmt. Wie bei einer Zahnbehandlung in Deutschland übernimmt die Kasse dann den Betrag, der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart ist. Übernimmt die Krankenkasse ohnehin nur die Kosten für eine Regelversorgung (gesetzliche Krankenkasse), so bleibt z.B. bei einer Implantatbehandlung der Betrag, den Sie von der Kasse erstattet bekommen, sogar der Gleiche wie der, den Sie bei der teureren Behandlung in Deutschland auch bekommen hätten. Sie bekommen dann den gleichen Zusschuss bei niedrigeren Behandlungskosten.

Von wem werde ich behandelt?

Alle unsere deutschsprachigen Zahnärzte sind professionell ausgebildet, haben langjährige Erfahrungen und diverse Zusatzqualifikationen.

Kann ich die Zahnklinik im Vorfeld "testen"?

Wir bieten zum Kennenlernen den Zahn-Check für 249,- Euro¹ an. Inklusive sind Flug oder Bahnreise, kostenloser Transfer, 1 Übernachtung mit Frühstück, Voruntersuchung mit digitalen Röntgenbild, unverbindliche Angebotserstellung und - bei Bedarf - die Erstellung eines Auslands-, Heil- und Kostenplans zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Wie viel Zeit muss für die Behandlungen einplant werden?

Die Gesamtdauer der kompletten Zahnbehandlung hängt davon ab, welchen Typ Zahnersatz der Patient benötigt. Sollten ausschließlich prothetische Behandlungen (Kronen, Brücken, Inlays usw.) geplant werden, sind in der Regel 5-7 Wochentage nötig. Wenn auch Implantate eingesetzt werden, besteht die Behandlung mindestens aus 2 Anreisen. Für die zahnchirurgische Behandlung sind 3-4 Werktage in den meisten Fällen erforderlich. Müssen auch Zähne entfernt werden, planen wir dafür auch einen extra Aufenthalt. Für die Nachsorge und regelmäßigen Checks steht unseren Kunden in Deutschland dann unser sich ständig erweiterndes Netz von Partnerzahnärzten zur Verfügung. Wenn mehrere Anreisen notwendig sind, wird dies im Vorfeld mit Ihnen genau abgesprochen.

Was passiert nach meinem Aufenthalt in Ungarn?

Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erstattet die Krankenkasse anhand eines befundbezogenen Festzuschusses (wurde vorher durch den Auslands- Heil- und Kostenplan ihrerseits abgeklärt). Sie erhalten nach einiger Zeit von uns einen Feedbackbogen. In diesem können Sie uns Ihre Erfahrungen Ihrer Zahnreise mitteilen und Bewertungen und Anregungen abgeben. Bei Rücksendung dieses Feedbackbogens erhalten Sie als Dankeschön-Geschenk von uns eine Flasche exklusiven ungarischen Wein.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die deutschen Krankenkassen akzeptieren die Rechnung einer ungarischen Zahnklinik ebenso wie die eines deutschen Zahnarztes. Ihre Zahnarztrechnung begleichen Sie vor Ort per Kreditkarte oder Bar. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit an eine mit uns kooperierende deutsche Anwaltskanzlei den Gesamtbetrag oder eine Anzahlung vorab zu überweisen. Die Kanzlei nimmt diesen Betrag dann treuhänderisch für uns entgegen. Einen Zuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie vor Ihrer Behandlung beantragen und genehmigen lassen. Dieser Zuschuss wird Ihnen gegen Vorlage der von uns ausgestellten Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Wie ist die Nachbehandlung geregelt?

Bereits während Ihrer Behandlung werden ist ausreichend Zeit um mehrfach Kontrollen der Wundverhältnisse durchzuführen. Sollten im Anschluss dennoch Probleme auftreten, können Sie in jeder Universitätsklinik mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie / Zahnheilkunde eine Nachsorge durchführen lassen. Oder Sie wenden sich an einen unserer Partner-Zahnärzte, der zu Ihrem Wohnort am nächsten ist. Im Garantiefall entscheiden wir anhand der medizinischen Notwendigkeit, ob der Garantiefall über den Partnerzahnarzt in Deutschland abgewickelt werden kann oder eine erneute Anreise nach Budapest erforderlich ist, wobei im letzteren Fall selbstverständlich Flug²- und Hotelkosten von uns übernommen werden.

Behandlungsbeginn?

Der Behandlungsbeginn ist prinzipiell an jedem Wochentag möglich und erfolgt in Absprache mit Ihnen. Details hierzu werden wir vorab mit Ihnen persönlich besprechen.

Begleitpersonen, mit Behandlung/ohne Behandlung?

Sie möchten nicht alleine reisen? Gerne sind wir Ihnen behilflich die Reise für Ihre Begleitperson zu buchen. Die freundlichen Mitarbeiter unserer Reiseabteilung stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Die Rundum-Sorglos-Pauschale für 349,- Euro¹ gilt nur für Patienten nicht für Begleitpersonen ohne Behandlung. Wenn Sie für sich als Patient die Rundum-Sorglos-Pauschale gebucht haben und mit einer Begleitung ohne Zahnbehandlung anreisen möchten, so ist Ihnen unsere Reiseabteilung selbstverständlich gerne bei der Reisebuchung für Ihre Begleitperson behilflich; wenn Sie den Flug für Ihre Begleitperson nicht selbst buchen möchten. Lassen Sie sich an dieser Stelle von unseren freundlichen Mitarbeitern beraten. Sollte ein Doppelzimmer gebucht werden, so müsste Ihre Begleitung die Differenz von Einzelzimmer zu Doppelzimmer bezahlen.

Allergien/Krankheiten?

Sollten Sie unter Allergien und/oder ansteckenden Krankheiten leiden, so teilen Sie uns das bitte dringend im Vorfeld mit. Wir gehen mit Ihren Informationen absolut vertrauensvoll um! Bitte bringen Sie auch einen Allergieausweis, Medikationsplan etc. mit, sofern vorhanden!

Angebotsgültigkeit?

Das für Sie erstellte Angebot hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Angebotsdatum und bezieht sich auf die, von Ihnen gemachten Angaben. Ein genaues Angebot können wir Ihnen entweder vor Ort (Zahn-Check) machen oder wenn Sie uns einen HKP Ihres deutschen Zahnarztes oder ein Panorama-Röntgenbild zukommen lassen, welches nicht älter als 6 Monate ist.

Materialinformationen?

Wir verwenden ausschließlich Materialien von renommierten Herstellern und geben hierüber für Implantate einen Implantatpass.