Krankenkasse
Wenn Sie unser unverbindliches Angebot annehmen möchten und auf Zuzahlung Ihrer Krankenkasse angewiesen sind so, werden wir Ihnen gerne einen Auslands- Heil- und Kostenplan erstellen, welcher bei Ihrer Krankenkasse zur Bearbeitung und Genehmigung eingereicht wird.
Vorraussetzung zur Erstellung eines Auslands- Heil- und Kostenplanes ist entweder ein Heil- und Kostenplan Ihres deutschen Zahnarztes oder ein Panorama Röntgenbild – beides nicht älter als 6 Monate!
Die Gültigkeit eines Auslands-Heil- und Kostenplanes beträgt 6 Monate.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung in der ungarischen Zahnklinik über den Genehmigungsstatus und über Ihre Zuzahlung direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Unser Tipp: Ein persönlicher Besuch bei Ihrer Krankenkasse kann zu einer schnelleren und erfolgreichen Bearbeitung Ihres Auslands- Heil- und Kostenplanes beitragen!





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