Fragen & Antworten für Ihre Behandlung
Warum ist eine Zahnbehandlung in Budapest günstiger als in Deutschland?
In Ungarn sind Verwaltungskosten und Steuern wesentlich niedriger als in Deutschland.
Das Danubius Dental Institut ist - entgegen vielen deutschen Zahnarztpraxen - nicht auf
eine Mischkalkulation zwischen privaten und Kassenleistungen angewiesen. Deutsche
Zahnärzte haben feste Vorgaben, was sie von einem Kassenpatienten für eine bestimmte
Behandlung nehmen dürfen, z.B. ca. 15,- Euro für das Ziehen eines Zahnes. Viele Praxen
sind deshalb auf eine "Quersubventionierung" aus IGeL-Leistungen und Leistungen für
Privatpatienten angewiesen, um wirtschaftlich überleben zu können. Das Danubius Dental
Institut unterliegt diesen Kassenzwängen nicht. Zudem werden im Danubius Dental
Institut vor allem größere Behandlungen durchgeführt.
Hier werden die Leistungen - bei
gleichem Qualitätsstandard wie in einem gut ausgestatteten deutschen Institut - zu deutlich günstigeren Preisen durchgeführt.
Auf dieser Grundlage ergeben sich in der Praxis enorme Preisdifferenzen, die das Danubius Dental Institut an seine Patienten weitergeben kann.
Wie viel Geld kann ich sparen und welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung?
Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung
einreichen können. Ihre Krankenversicherung übernimmt - wie bei einer deutschen Zahnbehandlung
- die Kosten, die Sie in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben.
Wer behandelt die Patienten?
In dem Danubius Dental Institut behandeln Sie professionell ausgebildete deutschsprachige
Zahnärzte mit langjähriger Erfahrung, sowie entsprechenden Zusatzqualifikationen.
Kann ich die Zahnklinik im Vorfeld "testen"?
Wir bieten zum Kennenlernen den "Zahn-Check" für 179,00 Euro an. Inklusive sind Flug
oder Bahnreise, kostenloser Transfer, 1 Übernachtung mit Frühstück, Voruntersuchung mit
digitalen Röntgenbild, professioneller Zahnreinigung, unverbindliche Angebotserstellung,
Sightseeing Tour in Budapest und - bei Bedarf - die Erstellung eines Auslands- Heil- und
Kostenplans zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Wie viel Zeit muss ich für die Behandlungen einplanen?
In der Regel erfolgt die Behandlung innerhalb von max. 7 Tagen. Je nach Behandlungsart
und Notwendigkeit kann die Behandlungszeit weniger oder auch mehr Zeit in Anspruch
nehmen. Auch eine erneute Anreise kann notwenig sein (ist dann inklusive). Der gesamte
Behandlungsplan wird im Vorfeld mit Ihnen genau besprochen.
Wie funktioniert die Abrechung?
Unsere Rechnung wird, genauso wie die Rechnung eines deutschen Zahnartztes, von den deutschen Krankenkassen akzeptiert. Begleichen Sie Ihre Zahnarztrechnung einfach vor Ort, wahlweise mit allen Kreditkarten, per Abbuchung, Vorabüberweisung oder Bar. Der Zuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse muss vor der Behandlung beantragt und genehmigt werden. Den vorab genehmigten Zuschuss wird Ihnen mit der von uns erhaltenen Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Wie ist eine evtl. Nachbehandlung geregelt?
In der Regel ist in max. 7 Behandlungstagen außreichend Zeit um mehrfach Kontrollen der
Wundverhältnisse durchzuführen. Falls im Anschluss dennoch Probleme auftreten sollten,
können Sie in jeder Universitätsklinik mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie / Zahnheilkunde
eine Nachsorge durchführen lassen.
Bei Bedarf vermitteln wir Sie auch gerne an unsere Partner-Zahnärzte in ganz Deutschland.






